FAQ

In der vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Stellungnahme zur Raumlufttechnik wird explizit ein 3-stufiger Filtrationsprozess für die Bekämpfung von Viren in geschlossenen Räumen gefordert.  Allerdings  bezieht sich diese Aussage auf herkömmliche Belüftungsanlagen  in Büros oder Speisesälen.  In einem solchen System reicht ein Austausch der Feinstaubfilter durch HEPA-Filter nicht aus, sondern es muss eine weitere Filterstufe mitsamt Antrieb nachgeschaltet werden, um den gewünschten Effekt zu erzielen.

Dabei wird allerdings nicht darauf eingegangen, dass ein einzelner Filter bereits mehrere Filterschichten und somit mehrstufige Filtrationsfunktionen enthalten kann. Für den Laien ist dies irreführend, da es in der Raumlufttechnik üblich ist, mit einem Vorfilter und einem Schwebstofffilter als Endfilter einen 2-stufigen Prozess auszuweisen, selbst wenn diese jeweils mehrschichtig sind.

Wir statten den CACTUS Med-TWO mit einem 3-lagigen Kompaktfilter als Vorfilter und einem High-End-Filter HEPA H14 als Endfilter aus. Der Vorfilter verfügt über antimikrobielle und antiallergene Eigenschaften, filtert zuverlässig Feinstaub und dank der Aktivkohleschicht auch Gerüche sowie gesundheitsschädigende Gase (wie Ozon, Schwefeldioxid oder Stickoxide) aus der Luft.
Der HEPA-Filter H14 als letzte Hürde scheidet selbst feinste Schädlinge (wie bspw. das Corona-Virus) mit einer Abscheideleistung von mehr als 99,995% aus der erfassten Luft ab.

Unsere Raumlüftungsanlagen sind je nach eingesetztem Filterset für alle Formen von Grob- und Feinstaub geeignet. Die Wahl des Filtersets sollte in Abhängigkeit von der vorliegenden Staubart bzw. derem aerodynamischen Durchmesser (Korngröße) erfolgen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Die eingesetzten High-End Filter der Nanoclass sind sogar in der Lage, ultrafeine Partikel wie bspw. das Corona-Virus wirksam abzuscheiden. Hinzu kommt, dass die Zahl der Trägerstoffe von Viren, etwa gröbere Partikel, ebenfalls reduziert und somit auch das Ansteckungsrisiko gemindert wird.

Wie von der DGUV angeraten sollen Verfahren zur Raumlüftung Kontaminierungungen der Emissionsumgebung verhindern, indem sie die Schadstoffe filtern, die von herkömmlichen Absauganlagen nicht erfasst werden. Daher stellt der CACTUS SD-TWO keine Substitution der vorhandenen Absaugmaßnahmen dar, sondern ist vielmehr eine ergänzende Raumlüftungsmaßnahme. Die mobile Bauweise ermöglicht außerdem das Erfassen von Schadstoffen außerhalb der Reichweite von den stationären Filterungssystemen.

Ein beladener Filter ist das Ergebnis eines erfolgreichen Luftreinigungsprozesses. Die Filterung selbst besteht aus dem Abscheiden von Stäuben von der Raumluft sowie dem Bündeln dieser Gefahrstoffe im Filter. Reinigt man den Filter, würden dadurch die über einen langen Zeitraum erfassten, gesundheitsschädlichen Substanzen in hoher Konzentration an die Umgebung abgegeben. Daher ist eine fachgerechte Entsorgung der verbrauchten Filtermedien vorgesehen.

Für unsere Raumlüftungsanlagen empfehlen wir unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Auslastung, die Filter mindestens im jährlichen Turnus auszutauschen. Bei hohen Emissionsraten oder Dauerbetrieb der Filterungseinheit können häufigere Wechsel erforderlich sein.

Bakterien und Viren, die im Hepa-Filter zurückgehalten werden, sterben dort ab und bleiben im Filtermaterial eingelagert.

Für unsere Raumlüftungsanlagen empfehlen wir unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Auslastung, die Filter mindestens im jährlichen Turnus auszutauschen. Bei hohen Emissionsraten oder Dauerbetrieb der Filterungseinheit können häufigere Wechsel erforderlich sein.

Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) festgelegt und in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ übertragen. Dabei bilden die MAK-Werte der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsgefährlicher Arbeitsstoffe, die Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der Europäischen Kommission (OEL) sowie internationale Grenzwerte benachbarter Staaten die Bewertungsgrundlage.